Häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren und TV-Anschlusskosten nicht mehr pauschal auf Mieter umgelegt werden. Viele Vermieter haben ihre Abrechnungen noch nicht angepasst.
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
Mit dem TKMoG hat der Gesetzgeber das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse abgeschafft. Vermieter konnten bis dahin die Kosten für einen Sammelkabelanschluss pauschal auf alle Mieter umlegen. Das ist seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr erlaubt.
Was gilt für Abrechnungen ab 2024?
- Für 2024 dürfen nur Kosten bis 30. Juni 2024 anteilig umgelegt werden
- In der Abrechnung für 2025 dürfen gar keine Kabelgebühren mehr auftauchen
- Steht die Position trotzdem drin, ist sie unzulässig
Wie hoch ist der typische Betrag?
Kabelgebühren lagen je nach Anbieter zwischen 8 € und 20 € pro Monat pro Wohnung — also 96 € bis 240 € im Jahr. Seit dem 1. Juli 2024 muss jeder Mieter diesen Betrag nicht mehr zahlen.
Gilt das auch bei laufenden Verträgen?
Das Verbot gilt unabhängig vom Mietvertrag. Selbst wenn dort eine Umlage der Kabelgebühren vereinbart war, ist diese Klausel seit dem 1. Juli 2024 unwirksam. Vermieter können sich nicht auf bestehende Kabelverträge berufen — das Risiko liegt beim Vermieter.
Konkretes Beispiel
Annika zog am 1. August 2024 in ihre Wohnung ein. In ihrer Nebenkostenabrechnung 2024 wurden Kabelgebühren berechnet. Da ihr Einzug nach dem 1. Juli 2024 war, gilt für ihre gesamte Mietzeit das Verbot. Die Kabelgebühren muss sie nicht zahlen.
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Wir glauben, dass jeder Mieter das Recht hat, nur das zu bezahlen, was tatsächlich korrekt abgerechnet wurde. Nebify macht professionelle Nebenkostenprüfungen für jeden zugänglich – schnell, verständlich und zu einem fairen Preis.
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