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Vermieter / Hausverwaltung


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Gut zu wissen

  • Dein Vermieter muss dir die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB).
  • Kommt die Abrechnung zu spät, kannst du Nachzahlungen verweigern.
  • Aber Achtung: Dein Guthaben verfällt nicht. Auch für verspätete Abrechnungen muss dein Vermieter dir Guthaben auszahlen.
  • Guthaben verjährt erst nach 3 Jahren (§ 195 BGB, reguläre Verjährungsfrist).

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